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Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen

"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz

Das Grundgesetz gibt jedem Menschen das Recht, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern.

Dieses Grundrecht gilt unabhängig davon, ob eine Wehrpflicht in Kraft ist - oder ob sie - wie in Deutschland seit 2011 - ausgesetzt ist. 

Wer sicher ist, dass sie oder ihn ein Dienst an der Waffe in eine Gewissensnot bringen würde, die oder der kann einen Antrag auf Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung stellen. Ganz egal, ob du 18 oder 55 Jahre alt bist, keinen Dienst, einen Freiwilligendienst oder auch den Wehrdienst gemacht und dabei gemerkt hast, dass ein Einsatz im Kriegs- oder Krisenfall für dich auf gar keinen Fall in Frage kommt. 

Kriegsdiensverweigern (KDV) - wie geht das?

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Bei der Klärung und Formulierung der Gewissensgründe unterstützt die KDV-Beratung der Arbeitsstelle kokon www.arbeitsstelle-kokon.de

Sie ist Teil der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden www.eak-online.de